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Aktuelles aus dem Kreistag

Antrag Bürgerbeteiligung

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag ein Konzept zur Bürgerbeteiligung in Landkreisangelegenheiten zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Die Ergebnisse sollen kontinuierlich auch in die bereits laufenden Entscheidungsprozesse einfließen.

 

 

Begründung:

Die schwierigen Entscheidungen des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass die Einbeziehung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung für den Ablauf eines Entscheidungsprozess, dessen Ergebnis und die Akzeptanz dieses Ergebnisses sind.
Auch im weiteren Verlauf der Legislaturperiode stehen auf Landkreisebene wichtige Entscheidungen an, deren Ergebnisse absehbar nicht alle zufriedenstellen werden.

 

Der Art und Weise sowie dem Umfang der Beteiligung an der kommunalpolitischen Willensbildung messen wir daher große Bedeutung zu:

 

  • angefangen mit einer kontinuierlichen und frühzeitigen Information über die Aufgaben und Aktivitäten des Landkreises und die Beratungen und Beschlüsse des Kreistags
  • weiter über die aktive Einbeziehung von Bürger*innen, Einwohner*innen und Betroffenen mit niedrigschwelligen Angeboten (wie z.B. Befragungen, Workshops oder die „BürgerApp“ in Tübingen1) bei der Informationsbeschaffung, Meinungsbildung und Entscheidung mit dem Ziel, Entscheidungen besser zu machen, Transparenz zu schaffen und die Akzeptanz der Beschlüsse und Gremien zu erhöhen.
  • bis hin zum Einsatz von ausgelosten Bürgerräten2

 

Über „Potenziale und Grenzen losbasierter Bürgerbeteiligung“ hat die Konrad-Adenauer-Stiftung im vergangenen Jahr eine Veröffentlichung herausgegeben:
www.kas.de/documents/252038/11055681/B%C3%BCrgerr%C3%A4te+als+Zukunftsmodell.pdf/1d13fa68-1e50-d172-074c-08b92a162a7e?t=1613393835932

Darin werden auch verschiedene Modelle in Europa verglichen. So beschloss im Juni 2020 der Bundestag die Durchführung eines losbasierten Bürgerrats zur Erstellung eines Bürgergutachtens zur Rolle Deutschlands in der Welt. Vielfach genannt wird auch die Constitutional Convention in Irland, in welcher die Grundlage zum Referendum über die Einführung der Homo-Ehe gelegt wurde.

Ebenfalls untersucht hat die Konrad-Adenauer-Stiftung acht Bürgerbeteiligungsprozesse, die in BaWü durchgeführt wurden. Dazu gehörten u.a. der Filder-Dialog S2, grenzüberschreitende Dialoge mit Frankreich sowie das Bürgerforum des Landtags zur Altersversorgung der Abgeordneten
.

Die Landesregierung hat zwischenzeitlich ihre Behörden per Verwaltungsvorschrift und Planungsleitfaden dazu verpflichtet, bei Vorhaben, bei denen das Land zuständig ist, die Bürgerinnen und Bürger stärker zu beteiligen.

Wir sind daher der Auffassung, dass sämtliche Formen der Bürgerbeteiligung bis hin zu Bürgerräten künftig stärker für die politischen Entscheidungsprozesse im Landkreis genutzt werden sollten.

 

 

Für die Fraktion:

 

(Manuel Hummel)

In der Kreistagssitzung vom Dienstag den 18. Mai wurde über den Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen zum Beitritt des Landkreises Rastatt zum kommunalen „Bündnis sicherer Häfen“ entschieden.

 

In den letzten Monaten hatte sich die Situation der Asylsuchenden auf den Kanarischen Inseln und an der kroatisch-bosnischen Grenze zusätzlich zu den bereits katastrophalen Bedingungen auf den griechischen Inseln verschärft. Daher forderten die Grünen mehr Engagement des Landkreises gegenüber dem Land Baden-Württemberg und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer bzw. die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden.

 

Gleichzeitig solle sich der Landkreis im Rahmen seiner Möglichkeiten gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer positionieren. Nach Angabe von Ärzte ohne Grenzen sind seit 2014 mindestens 30.000 Flüchtende bei ihrem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, gestorben.

 

„Wir sehen zwar die europäischen Nationalstaaten in der völkerrechtlichen Verantwortung zur Seenotrettung und Aufnahme Geflüchteter. Leider liegt der Fokus in Europa jedoch eher auf dem Schutz der Außengrenzen denn auf Humanität. „Sichere Häfen“ übernehmen daher Verantwortung, wo die Bundespolitik versagt. Sie heißen Geflüchtete in ihrer Mitte willkommen und sind bereit, mehr Menschen aufzunehmen, als sie müssten. Damit bilden sie eine starke Gegenstimme zur Abschottungspolitik,“ so Kreisrätin Annika Hummel.

 

„Den Vorwurf Symbolpolitik zu betreiben lassen wir nicht gelten, so der Fraktionsvorsitzende Manuel Hummel. „Denn das Bündnis der Sicheren Häfen fordert vom Bund konkrete Maßnahmen und Abläufe zur Aufnahme Geflüchteter. Zudem geht es um die Vernetzung „sicherer Häfen“ untereinander: so werden Strategie erarbeitet, wie eine solidarische Migrationspolitik von unten” politisch um- und durchgesetzt werden kann.“

 

Nachdem die Unterstützung der Seenotrettung mit großer Mehrheit abgelehnt wurde, konnte nur noch über einen weiteren der von den Grünen eingebrachten Tagesordnungspunkt abgestimmt werden. Dieser forderte die Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Integration. „Wir haben deutlich gemacht, dass es in diesem Punkt um die menschenwürdige Unterbringung, Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache sowie die kulturelle und berufliche Integration geht“, so Manuel Hummel. „Umso überraschender war für uns, dass dieser Abstimmungspunkt neben der AfD auch von zwei CDU-Kreisräten abgelehnt wurde.“

Stellungnahme der Fraktion zur Schließung der HLA

Liebe Anwesende,

 

wenn Sie heute mit der Erwartung hierher gekommen ist, dass der Kreistag eine „gute" oder „die richtige" Entscheidung trifft, dann muss ich enttäuschen: eine wirklich gute Option kann ich nicht erkennen – alle Optionen sind mehr oder weniger unbefriedigend. Und was heute „richtig" wäre, wird man erst in einigen Jahren im Rückblick beurteilen können, vielleicht aber auch nie.

Deshalb soll bitte niemand für sich beanspruchen, zu wissen, was jetzt gut und richtig sei.

Angesichts dessen werden wir Bündnisgrünen uns an die Fakten halten. Diese sind in der Präsentation der Verwaltung übersichtlich und seriös dargestellt.

Wo Fakten fehlen, müssen wir Wahrscheinlichkeiten einschätzen, die Chancen gegenüber den Risiken abwägen.

Es mag politisch erfolgversprechend sein, dem Murgtal den Fortbestand der HLA zuzusichern - aber wer das tut, sollte ehrlicherweise auch sagen, was der Preis dafür sein könnte: ein weiterer kontinuierlicher Schrumpfungsprozess, auf den wir als Kreistag kaum noch Einfluss nehmen können. Ich würde nicht so weit gehen zu behaupten, dass die optimistischen Szenarien ausgeschlossen sind - aber ich halte sie nicht für wahrscheinlich.

Offensichtlich, das entnehme ich den zahlreichen eMails und Presseartikeln, besteht bei manchen Menschen das Bedürfnis, „Schuldige" für die Misere zu finden. Wahlweise genannt werden hier u.a.:

die Schulleitung

des Landratsamt

das Regierungspräsidium

die CDU-Connection im Murgtal

Die Unterwerfung der Bildung unter das Effiziensdenken des Kapitalismus („Es geht immer nur um´s Geld").

 Wir Bündnisgrünen wollen weg von den Schuldzuweisungen. Ganz abgesehen davon, dass sie sich manchmal hart an der Grenze zur Verleumdung bewegen, sind sie allesamt nicht schlüssig und nicht stichhaltig. Wer die HLA Gernsbach gern am langen Arm verhungern lassen würde, hätte schon längst Zeit dafür gehabt. Ganz im Gegenteil haben seit nunmehr zwei Jahrzehnten laufend und zahlreich Stützungsmaßnahmen stattgefunden. Und auch in das Gebäude hat der Landkreis bis zuletzt erhebliche Summen investiert (z.B. für Brandschutz, Barrierefreiheit).

Allen sollte klar sein: falls sich heute eine Mehrheit gegen eine Aufhebung  entscheiden sollte, wäre der Erhalt der HLA damit keineswegs gesichert. Der Schrumpfungsprozess müsste nicht nur gestoppt, sondern umgekehrt werden.

Nun ist es ja nicht so, dass die Bevölkerungsentwicklung ein Blick in die Glaskugel wäre: die Jugendlichen, die in den kommenden 15 Jahren die HLA besuchen könnten, sind alle schon geboren. Und selbst 2030 werden es noch weniger sein als heute. Woher also sollen die zusätzlichen Schüler*innen kommen? Zudem zeigen unsere Statistiken, dass die Schüler*innenzahlen an der HLA kontinuierlich schneller zurückgehen, als die Bevölkerungsentwicklung das erwarten liese.

Dies ist letztlich eine Entwicklung, auf die man nur in geringem Maße Einfluss nehmen kann, wenn man nicht gleichzeitig anderen Berufsschulen schaden will. 2012 haben wir die Wirtschaftsoberschule von Baden-Baden nach Gernsbach verlegt. Niemand hat sich damals beschwert über die zusätzlichen Wege, die dadurch für Schüler*innen aus Baden-Baden und der Rheinebene entstanden sind. Insgesamt hat der Landkreis in den vergangenen zwei Jahrzehnten sieben Bildungsgänge zusätzlich an der HLA angesiedelt. Was ist davon geblieben? Drei sind bereits weggefallen, die Wirtschaftsoberschule ist gefährdet, und nur einer ist auf niedrigem Niveau stabil. Daran hat auch die Daimler AG einen gewissen Anteil, deren Betriebsrat es nun für angebracht hält, zum Erhalt der HLA aufzurufen.

Ein weiterer Transfer bestehender Bildungsgänge von anderen Berufsschulen nach Gernsbach steht für uns somit nicht zur Diskussion.

Was die HLA für einen gesicherten Fortbestand bräuchte, wären also wirklich neue, innovative Bildungsgänge. Zündende Ideen in dieser Richtung habe ich aber in sämtlichen öffentlichen Appellen oder persönlichen Gesprächen vergeblich gesucht. Inhaltsleere linguistische Arabesken wie man müsse „den Mosaikstein im Attraktivitätsportfolio aufpolieren" helfen da nicht weiter. Wenn sich Politik darin erschöpft, dass die einen fordern, dass sich die anderen gefälligst etwas einfallen lassen sollen, kann das am Ende nur zu Frust führen.

Liebe Schüler*innen der HLA, wir haben großen Respekt davor, wie Ihr Euch für Eure Schule einsetzt. Und Ihr habt ja recht: die HLA ist eine ganz hervorragende Schule – und trotzdem gibt es anscheinend immer weniger junge Menschen, die ihre Bildungsangebote in Anspruch nehmen wollen. Ihr Angebot richtet sich nicht allein an das Murgtal, sondern an alle Jugendlichen Mittelbadens. Insgesamt kommt ein Drittel aller Schüler*innen gar nicht aus dem Murgtal.

Zuständig für die flächendeckende Versorgung mit Beruflichen Schulen sind der Kreistag und das Regierungspräsidium. Heute mit Frau Bauer als Schulpräsidentin, ihr Vorgänger im Amt war der bündnisgrüne Vittorio Lazaridis. Dabei stützen sie sich auf das Schulgesetz.

Dieses seit 2012 geltende Schulgesetz stammt aus der Werkstatt von Grün-Rot. SPD und Bündnis90/Die Grünen haben es gemeinsam – und gegen den Willen der CDU - verabschiedet. Wir haben die Gemeinschaftsschule eingeführt, und haben harte Mindestgrößen (40 Schüler*innen in den Eingangsklassen, langfristig und prognostizierbar, und es gibt keine Ausnahmen!) und Untergrenzen festgelegt. Entsprechende Vorgaben gelten auch für die Beruflichen Schulen. Sie dienen einerseits dem sinnvollen Einsatz der Ressourcen an Personal und Gebäuden, im Kern geht es aber um pädagogische Fragen: Klassen sollen nicht zu groß, aber auch nicht zu klein sein. Small is beautiful. Aber ist auch immer kleiner immer noch besser?

Nun lenkt ja ausgerechnet die SPD die Hoffnungen auf die neue, grüne, Kultusministerin. Ja, das letzte Wort hat in jedem Fall das Kultusministerium. Aber auch eine grüne Kultusministerin wird sich an das Schulgesetz halten müssen. Und von einer Änderung des Schulgesetzes ist im neuen grün-schwarzen Koalitionsvertrag nirgends die Rede.

Von der Stärkung der ländlichen Raums sehr wohl. Und zu dem gehört Gernsbach nicht. Im Landesentwicklungsplan bilden Gaggenau und Gernsbach sogar gemeinsam ein Mittelzentrum. Da sollte man in Gernsbach schon mal am eigenen Selbstverständnis arbeiten.  

Auch der Hinweis auf den Klimaschutz könnte sich als Bumerang erweisen: den möglichen Energieverbräuchen durch weitere Anfahrtswege stehen Energieeinsparungen durch Schließung eines Gebäudes gegenüber.

Ich bitte Sie, liebe Kreisrät*innen, deshalb nicht nur um Zustimmung zu der nun fälligen Entscheidung, sondern auch darum, die wirklichen Zusammenhänge nach außen zu tragen, anstatt Hoffnungen zu wecken, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erfüllen werden und nicht erfüllen lassen.

Haushaltsrede zum Haushalt 2021

Nein, dies ist kein Krisenhaushalt - auch wenn das für manche überraschend sein mag. Dank der Unterstützung des Bundes und des Landes war die Verwaltung in der Lage, einen soliden Haushalt aufzustellen, der keinem weh tun muss. Auch die Erzählung, infolge der Pandemie befänden sich sämtliche Städte und Gemeinden des Landkreises in einer finanziellen Notlage, ist falsch. Zwar klingen die 11%, um die die Steuerkraftsumme gesunken ist, dramatisch. Wirklich in Not sind allerdings nur die drei Großen Kreisstädte. Und man kann nun darüber diskutieren, in welchem Maße sie dafür selbst die Verantwortung tragen. Denn die von Landrat Huber so genannte „Eintrü-bung im Automobilsektor" ist nichts anderes als die schon seit langem absehbare Reaktion der Märkte auf das blinde Festhalten am Verbrennungsmotor. Hans-Peter Behrens hat be-reits in unserer Haushaltsrede 2010 gefordert: „Die bei uns noch dominante Automobilin-dustrie sollte dabei unterstützt werden, sich einem neuen Markt anzupassen. Wesentlich ist aber die Förderung bei der Ansiedlung neuer, grüner, Wirtschaftszweige." Es ist ein un-verzeihlicher Fehler der Standortskommunen, dass auch sie diese Entwicklung ignoriert haben. „Solidarisches Teilen" (so Landrat Huber in seiner Einbringungsrede) brauchen also, wenn überhaupt, vor allem die drei Großen Kreisstädte. Wer Ihnen gezielt helfen will, sollte sich überlegen, wo gerade sie in besonderem Maße belastet sind. Da sehen auch wir wenig Möglichkeiten. Es ist aber eher beschämend, wenn der Landkreis den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen in der Zuständigkeit der Stadt Rastatt ablädt und so tut, als sei ein Zuschuss von 20 Tschon eine großartige Aktion. Kinder im ganzen Land-kreis verdienen Schutz und Prävention. Somit ist es eine Aufgabe des Kreistags, sich die-ser Verantwortung zu stellen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir die Absenkung der Kreisumlage abge-lehnt. Zu viel gibt es zu tun, als dass wir da locker auf „ein paar Milliönchen" verzichten könnten. Aber 2020 stand immerhin noch das Versprechen des Landrats im Raum, dass diese Absenkung nur eine einmalige Aktion für die Dauer eines Jahres sein würde, und die Rückkehr auf 30 % kommen werde. Was das Wort des Landrats wert war, bestätigt nun in erschreckender Weise unser Orakel aus der vorletzten Haushaltsrede: „Abwärts immer, aufwärts nimmer." Noch völlig ohne Berücksichtigung des gewaltigen Finanzierungsbedarfs in den kommenden Jahren wird die Situation der Klinikum Mittelbaden gGmbH immer prekärer. Diese Feststellung hat keinen Neuigkeitswert mehr und scheint im Kreistag auch keineN mehr aus dem Sessel zu heben, denn da gibt es ja den Betrauungsakt, der schlimmsten-falls die Gesellschafter in Regress nimmt. Die Frage ist deshalb, ob wir die Umwandlung von 11 Mio an Krediten in Eigenkapital für ausreichend erachten. Und da sagen wir: nein! Das sieht nach viel aus, hat eine gute Außenwirkung, kann haushaltsunwirksam ge-bucht werden. Von einer dauerhaften soliden Finanzierung des Klinikums hin zur Investiti-onsfähigkeit aus eigener Kraft sind wir weit entfernt. Es ist eben ein Unterschied, ob man einen Patienten dauerhaft am Tropf hängen lässt, oder ob man ihn so weit stärkt, dass er wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Bis zum Jahr 2030 sollen 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Ba-den- Württemberg ökologisch bewirtschaftet werden. Der Umsatz mit Bioprodukten ist al-lein im vergangenen Jahr um 17 % gestiegen. Die Biomusterregion Mittelbaden hat vom Land den Zuschlag bekommen. Unterstützung durch das Landratsamt? Bislang Fehlan-zeige! Fast keine Ausgaben sind in diesem Jahr für den Radverkehr vorgesehen. Den Radschnellweg von Karlsruhe nach Rastatt kriegt der Landkreis für umsonst. Und da, wo 2 er selbst Geld in die Hand nehmen müsste - bei der Weiterführung in Richtung Bühl - lehnt man sich zurück und will erst mal abwarten. Den Radweg von Weitenung nach Leibers-tung (wohl gemerkt entlang einer Kreisstraße!) lässt man zu 90 % von Bühl und Sinzheim finanzieren - so viel zum „solidarischen Teilen". Der Radverkehrsanteil im Landkreis Ras-tatt liegt um mind. 5% niedriger als in den angrenzenden Landkreisen Karlsruhe und Or-tenau (Statusbericht Kommunaler Klimaschutz in Baden-Württemberg). Warum? Im AUBP haben wir das Radverkehrskonzept aus diesen Gründen als unzureichend abgelehnt. Angesichts der genannten gewichtigen Kritikpunkte haben wir nach Gründen ge-sucht, aus denen wir diesem Haushalt dennoch zustimmen könnten. • Ein zentraler Knackpunkt, der sich über viele Jahre durch unsere Haushalts-reden gezogen hat, wurde 2020 abgeräumt: die Ostanbindung des Baden Airparks. Gekostet hat sie uns bis dahin bereits 1,238 Mio . • Großen Haushaltsposten stimmen wir ausdrücklich zu: den enormen Ausga-ben für den Breitbandausbau; der unumgänglichen Erhöhung der Abfall-gebühren. • Der Substanzerhalt des Vermögens ist gewährleistet • Mitten in der laufenden Pandemie ist es eine offene Frage, in welche Rich-tung die Verkehrswende gehen soll und kann. DASS auch der Verkehrssek-tor CO2-neutral werden muss, steht nicht zur Disposition. Dass der heutige Individualverkehr nicht 1:1 auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden kann, ist zumindest uns Bündnisgrünen klar. Welche Rolle im Detail aber der ÖPNV spielen wird, ist auf die Sicht des Haushaltsjahres 2021 nur schwer abseh-bar. Deshalb haben wir auf konkrete Anträge in diesem Bereich verzichtet. • Das weitere Verfahren hinsichtlich der Deponie Oberweier hätte ein Ableh-nungsgrund sein können. Dazu werden im Wirtschaftsplan jedoch keine Vor-ab- Festlegungen getroffen. Unseren Dauerbrenner, die unzureichende Kreisumlage, werden wir in einer sepa-raten Abstimmung ablehnen. Im Übrigen ist Ziel unserer Kritik - wie auch im vergangenen Jahr - weniger das, was im Haushalt drin steht, sondern das, was nicht drin steht, siehe oben. Konsequenterweise werden wir uns deshalb bei der Abstimmung über den Haushalt enthalten. Unsere finnische Partnerstadt Vantaa hat sich mit ihrer „Roadmap to Resource Wisdom" mutige, aber notwendige Ziele gesetzt: null Emissionen, kein Abfall, kein Über-konsum. Landrat Huber verweist in seiner Einbringungsrede (nicht zum ersten mal) auf das „Zukunftsprogramm Landkreis 2030", in dem Energie und Klimaschutz eines von sie-ben Themenfeldern darstellen sollen. Dass der laufende Entwicklungsprozess auch auf den Haushalt 2021 ausstrahlen würde, ist aber leider nicht zu erkennen. „Um uns eine gute Zukunft im Landkreis zu sichern" (Einbringungsrede) wird die bisherige Rollenverteilung - die Bündnisgrünen als Visionäre, die konservative Mehrheit als Bremser - nicht funktionieren. Wäre es zu viel verlangt, dass es von Konservativen ir-gendeinen Plan gibt, der weiter geht als die Hoffnung, alles solle so bleiben, wie es ist? Mit „Augenmaß" und „auf Sicht fahren", Lieblingsbegriffe im Landratsamt, gehen die Jahre in´s Land, und Chancen zum Umsteuern verstreichen ungenutzt. Die große Mehrheit der Men-schen hat längst begriffen, dass sich unserer Lebensweise ändern muss. Packen wir´s an!

Aktuelles aus dem Kreistag

Stellungnahme zum Radverkehrskonzept

Wo wir stehen

Die Zeiten, in denen man als Grüner froh sein musste, überhaupt ein Radverkehrskonzept zu haben, sind vorbei. Bezogen auf die Radverkehrsinfrastruktur sind wir in den vergangenen Jahren im Landkreis um einiges vorangekommen. In derselben Zeit hat sich aber auch der Klimawandel deutlich verschärft. Der CO2-Ausstoß im Verkehrssektor hat seit 1990 um 60 % zugenommen!

Radverkehr und ÖPNV sind die beiden zentralen Säulen, die für eine Verringerung des CO2-Ausstoßes sorgen müssen!

 

Das Klimaschutzgesetz von Baden-Württemberg nennt als Klimaziel 42 % bis 2030.

 

Der Nationale Radverkehrsplan der Bundesregierung hat als Ziel für den Radverkehrsanteil im Jahr 2020 15 %. (Zum Vergleich: die Niederlande hatten bereits 2015 31 % erreicht!) Außerdem sollen alle wesentlichen Start- um Zielpunkte miteinander verbunden werden. Dazu bedarf es einer integrierten und strategischen Radverkehrsplanung.

 

Unsere Partnerstadt Vantaa hat eine Roadmap to Ressource Wisdom beschlossen mit dem Ziel, bis 2030 CO2-neutral zu sein. Welches Ziel hat der Landkreis Rastatt für 2030?

 

Entscheidende Frage lautet deshalb: Ist dieser Plan dazu geeignet, einen wesentlichen Beitrag zu einer CO2-freien Mobilität zu leisten? Die Antwort ist: Nein! Deshalb lehnen wir ihn als unzureichend ab.

 

Was wir brauchen

 

  • Einen Radverkehrsplan, der mehr ist als eine Summe von Einzelmaßnahmen entlang bestehender Straßen; der stringent alle wesentlichen Start- und Zielpunkte miteinander verbindet (s. Nationaler Radverkehrsplan); der auf diese Weise ein vollständiges Netz webt, für das der Landkreis zuständig ist - unabhängig davon, ob gerade eine Kreisstraße daneben läuft oder nicht.
  • Eine Überarbeitung der Bewertungsmatrix zur Priorisierung aus dem Jahr 2014
  • Klare Ziele, die wir im Modal Split erreichen wollen
  • Den Willen, Verkehrsflächen neu zu verteilen (Beispiel: K 3747)
  • Eine klare Definition von Hauptachsen, die auch Radschnellwege sein können
  • Die klare Bevorrechtigung für das Rad Fahren im Begegnungsverkehr, und geeignete Maßnahmen, dies auch durchzusetzen
  • Eine enge Abstimmung mit dem Mobilitätspakt und dem Regionalplan
     
     
    Nun noch ein paar Worte zu den konkreten Planungen:
  • Die Einteilung in ein A- und E-Netz halten wir für fragwürdig. Dies haben wir bereits vor 2 Jahren moniert. Die Antwort war damals, dass sämtliche Radwege, die nicht entlang von Kreisstraßen verlaufen, dem E-Netz zuzurechnen seien!
  • Die völlige Streichung des Radwegs entlang der K 3747 (Maßnahme K 19) ohne jedweden Ersatz ist inakzeptabel. Angeregt hatten wir die Umwidmung der Kreisstraße in einen Radweg!
  • Radschnellweg Bühl-Offenburg: die Machbarkeitsstudie des RVMO war sinnlos, wenn die Realisierung nicht angegangen wird.
  • Wir bitten um Auskunft über das Ergebnis der Abfrage des Verkehrsministeriums zum Umsetzungsstand des RadNETZ BW.
  • Da immer mehr Menschen elektromobil unterwegs sind, sollten auch Bergstrecken (wie z.B. entlang der K 3711 von der L 67 nach Ebersteinburg) mit bedacht werden.
  • Der Radweg von Weitenung nach Leiberstung wird ständig vom MIV benutzt und damit entwertet. Hier wären konsequente Sperrungen notwendig.
  • Wir brauchen sichere Abstellmöglichkeiten auch für wertvolle Räder und E-Bikes!

Bio-Musterregion Mittelbaden

Nachdem der Ältestenrat des Baden-Badener Gemeinderats sowie die Fraktionsvorsitzenden des Bühler Gemeinderats samt OB beschlossen haben, die Bioregion Mittelbaden zu unterstützen, erwarten die Bündnisgrünen nun auch vom Rastatter Kreistag ein positives Signal. „Wir sehen in der Teilnahme an der Ausschreibung des Landwirtschaftministeriums eine große Chance die Landwirte in unserer Region“, äußert sich Kreisrat Hans-Peter Behrens MdL. Zustimmung dafür erhalten die Bündnisgrünen bereits von der SPD und der FDP/FuR. „Wie wir wissen, gibt es auch in den anderen Fraktionen durchaus Offenheit für die Einrichtung einer Bioregion.“, sagt Manuel Hummel, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen. „Aber offensichtlich besteht bei CDU und FW noch ein gewisser Beratungsbedarf.“ Hummel ist optimistisch, eine breite Mehrheit für einen überfraktionellen Antrag zusammen zu bekommen - möglichst noch vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Bewerbung beim Landwirtschaftministerium am 20. November. Weil bis dahin wegen Corona keine Sitzungen des Kreistags mehr stattfinden werden, wäre dies zumindest ein Zeichen der Unterstützung für die Initiativgruppe Bioregion Mittelbaden in Richtung Stuttgart.

Aus für die Ostanbindung

„Sie wollten mit dem Kopf durch die Wand – stattdessen sind sie gegen die Wand gefahren.“

Mit diesen Worten kommentiert Manuel Hummel, Vorsitzender der bündnisgrünen Kreistagsfraktion, die gescheiterte Planfeststellung für die Ostanbindung. Bündnis90/Die Grünen sind die einzige Gruppierung im Kreistag, die sich stets gegen eine Anbindung des Baden-Airparks von Osten an die Autobahn gewandt hat. „Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass es Alternativen gibt – aber Landrat und Kreistagsmehrheit haben diese ignoriert.“ Und die Durchschneidung eines FFH(Flora, Fauna, Habitat)-Gebiets  von europäischem Rang ist nun mal unzulässig, wenn Alternativen möglichen sind.

Spätestens mit der Vorlage eines konkreten Plans für eine Nordanbindung durch den NaBu hätte jedem klar sein müssen, dass das alleinige Beharren auf einer Ostanbindung – mit all ihren ökologischen Problemen – vor Gericht keinen Bestand haben könne, so Hummel. „Dass auch das Regierungspräsidium diesen Mangel so sieht, erfüllt uns mit großer Befriedigung. Eine andere Entscheidung wäre rechtlich auch völlig abwegig gewesen.“

Die Behauptung, die Ostanbindung werde den EinwohnerInnen von Hügelsheim eine nennenswerte Entlastung bringen, war nach Überzeugung der Grünen ohnehin ein leeres Versprechen. Dies wird auch durch das jetzt vorliegende Rechtsgutachten bestätigt. „Sämtliche Kreistage der vergangenen 20 Jahre haben rein gar nichts unternommen, um die BürgerInnen Hügelsheims zu entlasten. Stattdessen hat man sie mit der vagen Hoffnung auf eine bessere Zukunft vetröstet und ruhig gestellt“. Selbst ein Antrag der Bündnisgrünen im März 2012, ein Bündel von Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkung, Nachtfahrverbot für LkW, Umleitung über die K 3759, verbesserte Busanbindung, Erhöhung der Parkgebühren) auch nur zu prüfen, wurde von sämtlichen anderen KreisrätInnen abgelehnt.

Der Beschluss des Kreistags vom 21. Juli 2020 beendet den jahrelangen Versuch, geltendes Recht zu mißachten. Deshalb ist dies ein guter Tag für den Naturschutz; ein guter Tag für die BürgerInnenrechte; und ein guter Tag für den Rechtsstaat.

Demokratie in Zeiten der Corona

Nachdem die Corona-Krise sich als ein länger anhaltender Zustand abzeichnet, stellt sich auch für alle AkteurInnen in der Kommunalpolitik die Frage, in welcher Weise die Abeit des Kreistags weitergeführt werden kann und muss.

Mit den bislang durch Landrat Toni Huber getroffenen Maßnahmen, welche den Zuständigkeitsbereich des Kreistags berühren, sind wir ausdrücklich einverstanden. Ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Aber auch wenn es kurzfristig möglich ist, auf Sitzungen zu verzichten, bleibt die Notwendigkeit bestehen, wichtige Entscheidungen zu treffen und das Handeln der Verwaltung zu kontrollieren. Die Absage oder das Verschieben von Sitzungen und die Übernahme von Entscheidungen durch den Landrat keine Dauerlösung sein kann, falls die Corona-Pandemie sich verschärfen und länger anhalten sollte. Beides ist inzwischen so absehbar. Keinesfalls dürfen dringend notwendige Entscheidungen und Maßnahmen aufgeschoben werden, weil der Kreistag nicht beschlussfähig ist. Die Demokratie muss auch in der Krise handlungsfähig bleiben! Der Kreistag und seine beschließenden Ausschüsse sind einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert (§ 29 und § 34 Abs. 5 LKO). Die Ausschüsse können in Notfällen auch frist- und formlos einberufen werden (§ 34 Abs. 5 LKO).

Die Zuständigkeiten des Kreistags, seiner Ausschüsse und des Landrats sind in der Landkreisordnung, der Hauptsatzung des Landkreises und der Geschäftsordnung des Kreistags klar geregelt. Laut § 3 Abs. 1 unserer Hauptsatzung entscheidet der Kreistag über alle Angelegenheiten des Landkreises, die nicht einem Ausschuss oder dem Landrat ausdrücklich übertragen worden sind. Übrigens liegt das Gesundheitswesen ausdrücklich in der Zuständigkeit des Ausschusses für soziale Angelegenheiten (§5 Abs. 4 HS), und nicht komplett beim Klinikum Mittelbaden. Bereits in den vergangenen Legislaturperioden hat die bündnisgrüne Fraktion mehrfach bedauert, dass diese Zuständigkeit zu wenig genutzt wird.

Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass auch die Mitglieder des Kreistags sich Sorgen um ihre eigene Gesundheit machen. Dies gilt insbesondere für die überwiegend Älteren unter ihnen. Die KreisrätInnen sind aber grundsätzlich verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen (§ 29 LKO und Punkt 7.1 der Geschäftsordnung). Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger setzen sich an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrem Ehrenamt täglich einem Infektionsrisiko aus – sei es im medizinischen Bereich, in der Kasse im Lebensmitteleinzelhandel, bei Feuerwehr und Sicherheitskräften oder in der Betreuung von Kindern, Pflegebedürftigen und Behinderten. Es wäre ein fatales Signal an die Bevölkerung, wenn die gewählten VolksvertreterInnen ihr Amt nicht mehr wahrnehmen würden, weil sie um ihre Gesundheit fürchten. Der real vorhandenen Gefahr einer Infektion während einer Sitzung kann in den Sitzungen der Ausschüsse durch ausreichende Abstände zwischen den SitzungsteilnehmerInnen wirksam begegnet werden. Auch einem verkleinerten Kreistagsplenum (s.u.) würde unser Kreistagssaal im Rastatter Landratsamt noch ausreichend Raum bieten. Falls notwendig könnten aber auch größere Räumlichkeiten wie in der gegenüberliegenden Reithalle Verwendung finden.

Auch hinsichtlich der Dauer der Sitzungen halte ich eine Kürzung und Straffung für denkbar. Dies sollte in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung vorbereitet werden. Auch fraktionslose Mitglieder des Kreistags sollten dabei eingebunden werden. Auf umfangreiche Vorträge nach Punkt 10.1. und eine Aussprache nach Punkt 10.3 der Geschäftsordnung könnte dann teilweise oder ganz verzichtet werden könnte. Der Sachvortrag seitens der Verwaltung kann sich auf das beschränken, was nicht ohnehin den Unterlagen zu entnehmen ist. Die Stellungnahmen der KreisrätInnen können auch zu Protokoll gegeben und/oder per Presseerklärung veröffentlicht werden.

Landkreisordnung und Hauptsatzung bieten bereits jetzt ausreichende Spielräume, um die Entscheidungsfähigkeit der demokratisch gewählten Gremien auch in der Krise aufrecht zu erhalten:

Bei zahlreichen Tagesordnungspunkten auf den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse handelt es sich um Informationen und Kenntnisnahmen. Diese können allesamt den KreisrätInnen auch elektronisch zugänglich gemacht werden. Entsprechendes gilt umgekehrt für Anfragen aus der Mitte des Kreistags. Darüber hinaus sind auch nach unserer Einschätzung viele Beschlüsse weniger dringlich und können aufgeschoben werden.

Für die Beschlussfähigkeit des Kreistags ist es ausreichend, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist (§ 32 Abs. 2 LKO). Wie sich bereits im Bundestag und diversen Landesparlamenten gezeigt hat, kann dies auch durch eine Pairing-Vereinbarung unter den Fraktionen geregelt werden. Schlimmstenfalls würden in einer darauf folgenden zweiten Sitzung sogar drei Mitglieder des Kreistags für die Beschlussfähigkeit ausreichen (§ 32 Abs. 3 LKO). Erst dann entscheidet der Landrat in alleiniger Zuständigkeit (§ 32 Abs. 4 LKO).

Vor diesem Hintergrund sehe ich wenig denkbare Konstellationen, die eine Eilentscheidung des Landrats nach § 41 Abs. 4 LKO notwendig machen würden. Keinesfalls kann die Notwendigkeit einer Eilentscheidung damit begründet werden, dass zuvor eine ordentlich anberaumte Sitzung abgesagt worden ist!

Sollten sich die o.g. bereits bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten des Kreistags dennoch als unzureichend oder unpraktikabel erweisen, halte ich auch eine vorübergehende Anpassung der Hauptsatzung für denkbar. So könnten die Zuständigkeitsgrenzen der Ausschüsse (§ 5 Abs. 5 HS) und des Landrats (§ 7 HS) für eine bestimmte Zeit hochgesetzt werden. Um die Einberufung zahlreicher verschiedener Ausschüsse wegen einer vergleichsweise kleinen Tagesordnung zu vermeiden, rege ich die Bildung eines Krisenausschusses als beschließenden Ausschuss nach § 4 der Hauptsatzung an, der dann für alle Bereiche zuständig wäre.

Insgesamt bleibt also festzuhalten: Auch in einer Ausnahmesituation wie der jetzigen ist die Handlungsfähigkeit der kommunalen Demokratie gesichert. Das sollten wir nicht leichtfertig aus der Hand geben.

Haushaltsrede der GRÜNEN im Kreistag 2018

gehalten am 20. Februar 2018 vom Grünen Fraktionsvorsitzenden Manuel Hummel

Aus dem Text: Vielleicht sind unsere BürgerInnen in vielen Punkten weiter als ihre VolksvertreterInnen. Warum man ihnen auf Landkreisebene ein Recht vorenthält, das ihnen in anderen Bundesländern gewährt wir, warum sie im Landkreis das nicht dürfen, was in der Gemeinde möglich ist, das verstehe wer will. Deshalb unterstützt meine Fraktion ausdrücklich den Vorstoß von „Mehr Demokratie“ zur Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Landkreisebene.

>>> Die Haushaltsrede 2018 als Datei (PDF-Format)

12 ‰

Überraschend ist es, wenn alle überrascht sind – vor allem diejenigen, die es eigentlich wissen müssten: die Steigung der Rampen im Rastatter Tunnel ist für schwere Güterzüge zu groß.

Während der Bauphase und vor dem Einbruch des Tunnels waren viele Gremien – so auch die Regionalversammlung Mittlerer Oberrhein und der Rastatter Kreistag –  auf der Baustelle und wurden umfassend informiert. Zu keinem Zeitpunkt hat dabei jemand von der Deutschen Bahn behauptet, der Tunnel werde Rastatt komplett vom Güterverkehr entlasten. Im Gegenteil: auch auf meine eigene – damals uninformierte – Nachfrage wurde mir geantwortet, der Rastatter Tunnel sei v.a. eine Hochgeschwindigkeitstrasse für den ICE und TGV.

Wenn jetzt in den BNN und im RAZ eine angeblich sensationelle Neuigkeit skandalisiert wird und kommunale Funktionsträger Protestbriefe schreiben und Resolutionen anleiern, deutet das also v.a. auf eins: Uninformiertheit.

Die Steigung von 12 ‰ steht seit mindestens 1992 in den Planfeststellungsunterlagen und ist Teil der Planfeststellung 1998.

Eine Resolution gibt es bereits: am 6. April 2016 verabschiedeten die Regionalverbände Südlicher und Mittlerer Oberrhein (im Infocenter des Tunnels!) gemeinsam eine Resolution, in der eine Führung des Güterverkehrs „möglichst auf Strecken mit optimalem Lärmschutz und den siedlungsabgewandten Teilen der Strecke“ gefordert wird – eine konkrete Aussage zur Nutzung des Rastatter Tunnels und zur Durchfahrung des Rastatter Bahnhofs machte sie jedoch nicht. In Anlage 2 der Sitzung wird wolkig gefordert: „Doch erst mit einem entsprechendem Betriebsprogramm, welches lärmintensive Verkehre auch tatsächlich über die siedlungsferne Neubaustrecke und durch den Tunnel führt, können die Entlastungspotentiale für die Anliegerkommunen tatsächlich realisiert werden.“ Dennoch ist ausdrücklich von Spitzengeschwindigkeiten von „bis zu 250 km/h“ die Rede. Güterzüge können damit nicht gemeint sein. Was aber allen hätte klar sein können: Hochgeschindigkeitszüge und schwere Güterzüge vertragen sich schlecht auf derselben Trasse.

Was künftig durchaus den Tunnel passieren können wird sind Stückgut-Güterzüge, die auch einen immer höheren Anteil des Schienengüterverkehrs ausmachen. Die schweren Güterzüge mit  Schüttgut (Eisenerz, Kohle) haben dagegen einen immer kleineren Anteil am Schienengüterverkehrsaufkommen.

In einem Schreiben vom 19. Mai 2015 kalkulieren der Verkehrsclub Deutschland und Pro Bahn mit 180 Güterzügen pro Tag über Forchheim und 124 über Ettlingen West.  Diesen Annahmen wurde von der DB nicht widersprochen. Von den 180 Zügen in Forchheim sollten demnach 160 durch den Tunnel fahren. Züge, die über Ettlingen West kommen, fahren hingegen bisher und auch weiterhin durch Rastatt.

Die Abgeordneten und Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen kritisieren schon immer die einseitige Fixierung der Bahn auf Hochgeschwindigkeitstrassen, den Rückzug aus dem Güterverkehr,  die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Strasse,  die Stillegung von Strecken und das Kappen von Industriegleisen. Von den Planungsfestlegungen für den Rastatter Tunnel und den dafür zugrunde gelegten Annahmen kann man halten, was man will: wirkliche Neuigkeiten enthalten die jüngsten „Enthüllungen“ nicht. Der Abschnitt zwischen Karlsruhe und Appenweier, in dem sich die Achsen Rotterdam-Genua und Paris-Budapest überschneiden, wird auch zukünftig ein Nadelöhr für den Bahnverkehr bleiben. Wenn wir wirklich Verkehr egal welcher Art von der Straße auf die Schiene verlagern wollen, werden also sowohl der Tunnel als auch die Stammstrecke durch Rastatt maximal ausgelastet bleiben müssen. Dass dabei auch der Lärmschutz optimiert werden muss, ist für uns Grüne eine Selbstverständlichkeit.

Zum Haushalt 2017:

Plus beim Radverkehr, PFC bleibt Dauerthema

Eine positive Entwicklung beim Ausbau des Radwegenetzes in Landkreis sieht der Fraktionschef von Bündnis 90/ Die Grünen im Rastatter Kreistag, Manuel Hummel. In seiner Rede zum Haushalt 2017 würdigte er Fortschritte bei der Förderung des Radverkehrs und nannte beispielsweise den neuen Radverkehrsbeauftragten. Für Radwege gebe der Kreis im Haushalt 2017 über zwei Millionen Euro aus. Hummel wertete dies und andere Maßnahmen als Erfolg grüner Politik. Zugleich mahnte der Grünen-Fraktionschef im Blick auf die PFC-Problematik an, Land und Landkreis müssten ausreichend Geld und Personal zur Bewältigung des Problems bereit stellen. Bei der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen sei auch der Landkreis finanziell gefordert, so Manuel Hummel weiter. Als weitere Themen, mit denen sich die Grünen kritisch auseinandersetzen, nannte er die Ostanbindung des Flughafens in Söllingen, und die Situation des Klinikums Mittelbaden. Die gesamte Rede zum Haushalt 2017 von Manuel Hummel ist hier nachzulesen.

PFC, Radwege, Öffentlicher Personennahverkehr, Kritik an den Plänen zu einem Autobahnanschluss für den Flughafen in Söllingen und vor allem die Flüchtlingspolitik - das sind die wesentlichen Themen der Haushaltsrede 2016 des Vorsitzenden der Fraktion der Grünen im Rastatter Kreistag.

>>> Hier zur Haushaltsrede 2017 als Datei (PDF-Format)

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